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   BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92   

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BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92 (https://dejure.org/1992,9203)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1992 - 1St RR 73/92 (https://dejure.org/1992,9203)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - 1St RR 73/92 (https://dejure.org/1992,9203)
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  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugungsbildung unverzichtbar, dass auch Ausfallerscheinungen vorliegen müssen, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitbedingt sind (BGHST 31, 42/45; BGH NJW 1988, 1846 ).
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugungsbildung unverzichtbar, dass auch Ausfallerscheinungen vorliegen müssen, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitbedingt sind (BGHST 31, 42/45; BGH NJW 1988, 1846 ).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.1983 - 1 Ss 243/83
    Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Solche Ausfallerscheinungen können sich - ein insoweit auffälliges Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat sich hier nach den Bekundungen der Zeugen nicht ergeben - insbesondere auch aufgrund seiner Fahrweise ergeben, falls sie geeignet ist, eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung nachzuweisen (vgl. BGH VRS 63, 122; OLG Zweibrücken VRS 66, 204; Salger DAR 86, 381/389).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Zum letzten Zeitpunkt war die Resorption auch unter Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlags.(vgl. BGHSt 25, 246 ) abgeschlossen.
  • BayObLG, 27.04.1990 - RReg. 1 St 55/90
    Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Dabei müssen die an die konkreten Beweisanzeichen zu stellenden Anforderungen um so gewichtiger sein, je geringer die festgestellte BAK ist (BayObLG DAR 74, 179 bei Rüth, vom 27.4.1990 - RReg. 1 St 55/90; OLG Düsseldorf DAR 80, 190).
  • BayObLG, 28.11.1972 - RReg. 2 St 52/72
    Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Entscheidend ist, ob der Tatrichter die Überzeugung gewinnt, der Angeklagte hätte sich im nüchternen Zustand anders verhalten, als er es tatsächlich getan hat (BGH DAR 69, 105; BayObLG NJW 73, 570/572; vom 7.1.1983 - RReg. 1 St 388/82; Hentschel/Born Trunkenheit im Straßenverkehr 5.Aufl. Rn. 179).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 73/92
    Im vorliegenden Fall ist daher eine Rückrechnung vom ermittelten Wert der Blutprobe auf die Tatzeit erforderlich, falls das Resorptionsende vor der Blutentnahme lag (BGHSt 21, 157/163).
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